gesetzliche Krankenkassen

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse unproblematisch. Sie müssen nur zu Beginn eines jeden Quartals Ihre gültige Krankenkassen-Karte mitbringen, die dann eingelesen wird. 

Eine Psychotherapie beginnt üblicherweise mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde und anschließend bis zu 4 probatorischen Sitzungen. Danach wird eine Kurzzeittherapie (max. 2 x 12 Sitzungen), Akuttherapie (12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen, veränderbar auf 100 Sitzungen) beantragt. Für diese Beantragung benötigen Sie einen Konsilarbericht Ihres Hausarztes oder Psychiaters.