Privat Versicherte / Beihilfe

Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist möglich. Hierfür ist eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung der gesetzlichen Krankenkassen irrelevant. Entscheidend ist vielmehr der individuell von Ihnen gewählte Tarif, der festlegt, ob die Kosten für eine Psychotherapie vollständig oder anteilig übernommen werden. Bitte schauen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 2,3-facher Satz).

Auch die Beihilfe übernimmt Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie. Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut - wie ich - über einen Arztregister-Eintrag, kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).