Procedere allgemein

Ablauf

Als allererstes erfolgt bei gesetzlich Versicherten der (gesetzlich vorgeschriebene) Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde zur Klärung der Indikation einer ambulanten Psychotherapie. Bitte buchen Sie immer zunächst eine Sprechstunde über die Terminservicestelle oder den Eterminservice der KV Berlin. 

 

 

Probatorische Sitzungen

Es finden maximal 3 Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen statt, in welchen ich Sie ausführlich zu Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation befrage, um mit Ihnen ein erstes Problemverständnis zu entwickeln und Behandlungsziele abzustecken. Die probatorischen Sitzungen dienen aber auch dazu, zu klären, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Sie persönlich die richtige Herangehensweise darstellt, oder ob Ihnen eine andere Therapiemethode mehr liegt. Außerdem ist es wichtig, dass Sie und ich uns darüber klar werden, ob wir gut miteinander arbeiten können. Eine gute Passung von Therapeut und Patient ist eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie. Während dieser Zeit wird der Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse geschickt. Hierfür benötigt wird auch ein Konsiliarbericht von HausärzIn oder PsychiaterIn.

 

Umfang

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten (ebenso die probatorischen Sitzungen). Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene kann unterschiedlich viele Sitzungen umfassen. Der von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte Umfang einer genehmigten Kurzzeittherapie beträgt 12 Sitzungen (verlängerbar auf 24), derjenige einer Langzeittherapie 60 Sitzungen. Eine Verlängerung einer Langzeittherapie um weitere 40 auf 100 Sitzungen ist möglich.  

 

Verbindlichkeit

Eine zuverlässige regelmäßige und kontinuierliche gemeinsame Arbeit ist von großer Wichtigkeit. Prüfen Sie, ob Sie das gewährleisten können. Wir schließen am Ende der Probatorik - wenn wir uns beide für die gemeinsame Arbeit entscheiden - einen Behandlungsvertrag ab. Für Ausnahmefälle von Verhinderungen gibt es eine Aufallregelung bezüglich eines Ausfallhonorars (bei Absage kürzfristiger als 24h).